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Berufliches Schulzentrum für
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Bildungsserver
Sächsischer Bildungsserver

Berufliche Gymnasien

Unser Berufliches Schulzentrum bietet Ihnen die folgenden gymnasialen Ausbildungen



Allgemeine Informationen:

1. Aufnahmevoraussetzungen
2. Fremdsprachenkenntnisse
3. Die Klassenstufe 11
4. Das Kurssystem
5. Kurswahl
6. Noten und Punkte
7. Die Gesamtqualifikation



1. Aufnahmevoraussetzungen

In das Berufliche Gymnasium können aufgenommen werden:

a) Schüler aus der Mittelschule oder einer vergleichbaren allgemeinbildenden Schule,
- deren Durchschnittsnote im Realschulabschluss besser als 2,5 ist, die in den Fächern Deutsch, Mathematik, der ab Klassenstufe 5 unterrichteten Fremdsprache, Physik, Chemie und Biologie mindestens dreimal die Note "gut" und in jedem der übrigen genannten Fächer mindestens die Note "befriedigend" erreicht haben oder
- die im Realschulabschluss eine Durchschnittsnote besser als 3,0 erreicht haben und in einem Eignungsgespräch ihre Qualifikation für die betreffende Fachrichtung nachweisen,

b) Schüler aus dem allgemeinbildenden Gymnasium mit dem Versetzungszeugnis von Klassenstufe 10 nach Jahrgangsstufe 11 oder dem Nachweis des Realschulabschlusses oder

c) Bewerber mit mindestens zweijähriger, erfolgreich abgeschlossener Berufsausbildung, die im Realschulabschluss eine Durchschnittsnote besser als 3,0 erreicht haben, wobei in den Fächern Deutsch, Mathematik und der ab Klasse 5 fortgeführten Fremdsprache keine Note schlechter als "befriedigend" sein darf, und die im Abschlusszeugnis der Berufsschule eine Durchschnittsnote besser als 2,5 nachweisen.

Jeder Bewerber muss außerdem einen mindestens sechsjährigen fortlaufenden Unterricht in einer Fremdsprache nachweisen.

Schüler dürfen bei Schuljahresbeginn der Klassenstufe 11 das 18. Lebensjahr, bei Nachweis einer abgeschlossenen Berufsausbildung das 21. Lebensjahr nicht vollendet haben. In besonderen Fällen können Ausnahmen zugelassen werden.

Der formlose Aufnahmeantrag ist an das BSZ zu richten, dem das Berufliche Gymnasium zugeordnet ist. Letzter Termin für die Einreichung ist immer der 31. März des Jahres, in dem die Ausbildung beginnen soll.

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2. Fremdsprachenkenntnisse

Für die Zuerkennung der Allgemeinen Hochschulreife an Beruflichen Gymnasien im Freistaat Sachsen muss der Schüler über Kenntnisse in zwei Fremdsprachen verfügen. In der ersten Fremdsprache hat der Schüler bis zum Ende der Klassenstufe 11 mindestens sechs Jahre ununterbrochenen Unterricht nachzuweisen. Die zweite Fremdsprache kann nach Klassenstufe 11 abgewählt werden, wenn sie an der Mittelschule ab Klassenstufe 7 erlernt wurde. Wer in der Mittelschule lediglich in einer Fremdsprache unterrichtet wurde, muss am beruflichen Gymnasium mit Klassenstufe 11 beginnend bis zum Ende der Jahrgangsstufe 13 eine zweite Fremdsprache nach Angebot des Beruflichen Gymnasiums erlernen.

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3. Die Klassenstufe 11

In der Klassenstufe 11 sollen etwaige Unterschiede im Wissensstand der Schüler ausgeglichen werden. Zugleich dient sie der Vorbereitung der Schüler auf das Kurssystem in den Jahrgangsstufen 12 und 13. Für den Übergang in die Jahrgangsstufe 12 ist das Versetzungszeugnis am Ende der Klassenstufe 11 erforderlich.

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4. Das Kurssystem

Ab Jahrgangsstufe 12 erfolgt der Unterricht im Kurssystem, wobei sich ein Kurs jeweils über ein Schulhalbjahr erstreckt. In manchen Fächern werden Leistungs- und Grundkurse, in anderen nur Leistungs- oder nur Grundkurse angeboten. Ein Fach wird in der Regel durchgehend in beiden Jahrgangsstufen angeboten. Es ist dann über alle vier Kurse hinweg zu belegen.

Grundkurse sichern eine breite Grundbildung und vermitteln prinzipielle Erkenntnisse eines Fachgebietes sowie Methoden selbständigen Arbeitens.

Leistungskurse vermitteln eine vertiefte Ausbildung im fachübergreifenden Zusammenhang. Sie sind auf die Verdeutlichung der Komplexität und den Aspektreichtum des Faches sowie eine vertiefte Beherrschung der fachlichen Arbeitsmittel und -methoden gerichtet. Die Organisation des Unterrichts in Kursen führt teilweise zur Auflösung des festen Klassenverbandes. Neben der Klassengemeinschaft entstehen durch die Fächerwahl Schülergruppen mit gemeinsamen Interessen und Neigungen.

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5. Kurswahl

Im Rahmen des Unterrichtsangebotes der Schule wählt der Schüler am Ende der Klassenstufe 11 und am Ende der Jahrgangsstufe 12 die Fächer, in denen er Kurse besucht. Leistungskurse und die Grundkurse des 3. und 4. Prüfungsfaches werden für die gesamte Qualifikationsphase gewählt. Bei der Kurswahl stehen dem Schüler ein Oberstufenberater und der Klassenlehrer (in Klassenstufe 11) bzw. der Tutor (in den Jahrgangsstufen 12 und 13) unterstützend zur Seite.

Als erstes Leistungsfach (= 1. Abiturprüfungsfach) wählt der Schüler Deutsch, Mathematik oder eine Fremdsprache.
Das zweite Leistungsfach (= 2. Abiturprüfungsfach) ist das fachrichtungsbestimmende Fach des jeweiligen Beruflichen Gymnasiums.

In den vier Schulhalbjahren der Qualifikationsphase sind die Fächer Deutsch, Mathematik, eine Fremdsprache, Geschichte/Gemeinschaftskunde, Sport und Religion oder Ethik zu belegen. Am Beruflichen Gymnasium/Fachrichtung Wirtschaftswissenschaft ist außerdem eine Naturwissenschaft durchgängig zu belegen. Des Weiteren besucht jeder Schüler mindestens zwei Kurse in einem künstlerischen Fach.

Im gewählten Leistungsfach darf der Schüler nicht auch an Grundkursen teilnehmen. Ebenfalls dürfen Fremdsprachengrundkurse nicht zugleich auf Niveau A (Fortgeschrittene) und Niveau B (Anfänger) besucht werden.

Schüler, die in den Pflichtfächern Sport, Religion oder Ethik nicht unterrichtet werden, haben Grundkurse in anderen Fächern zu besuchen, um auf die Mindestzahl von Grundkursen zu kommen.

Der Schüler wird in den beiden Leistungsfächern und in zwei Grundkursfächern geprüft. Er darf nur solche Fächer wählen, in denen er von Klassenstufe 11 an unterrichtet wurde. Mit den insgesamt vier Prüfungsfächern muss der Schüler alle drei Aufgabenfelder abdecken. Spätestens zwei Wochen nach Beginn der Jahrgangsstufe 13 entscheidet sich der Schüler für sein drittes Abiturprüfungsfach, das vierte Abiturprüfungsfach wählt er zu Beginn des Kurshalbjahres 13/II.

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6. Noten und Punkte

In der Klassenstufe 11 werden die erbrachten Leistungen der Schüler nach dem herkömmlichen Notensystem bewertet, d. h. mit Noten von "sehr gut" bis "ungenügend".

In den Jahrgangsstufen 12 und 13 sowie in der Abiturprüfung werden die Leistungen mit den herkömmlichen Noten und den ihnen zugeordneten Punkten bewertet.

Folgendes Punktesystem entspricht der Sechs-Noten-Skala, je nach Notentendenz:

Note sehr gut gut befriedigend ausreichend mangelhaft ungenügend
Punkte 15 14 13 12 11 10 9 8 7 6 5 4 3 2 1 0


Mit der Note "ungenügend" (= 0 Punkte) bewertete Kurse gelten als nicht besucht. Bei einem verpflichtend zu besuchenden Kurs bedeutet das, dass der Schüler nicht zur Abiturprüfung zugelassen bzw. ihm die Allgemeine Hochschulreife nicht zuerkannt werden kann.

Die Schüler der Klassenstufe 11 erhalten ein Halbjahreszeugnis, am Ende der Klassenstufe 11 ein Jahreszeugnis.

In den Jahrgangsstufen 12 und 13 erhalten die Schüler für jedes Kurshalbjahr ein Halbjahreszeugnis, in dem die in den einzelnen Grund- und Leistungskursen erreichten Punkte und Noten ausgewiesen sind. Es werden alle Kurse aufgeführt, auch diejenigen, in denen der Schüler mit 0 Punkten bewertet worden ist.

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7. Die Gesamtqualifikation

Die Gesamtqualifikation ist für die Zuerkennung der Allgemeinen Hochschulreife maßgebend. Sie wird aus den Leistungen im Grundkursbereich, im Leistungskursbereich und im Abiturprüfungsbereich ermittelt.

Jeder Schüler hat 22 Grundkurse in die Abrechnung einzubringen. Er darf dabei in höchstens fünf Grundkursen mit jeweils weniger als fünf Punkten bewertet worden sein. Insgesamt müssen im Grundkursbereich zusammen mindestens 110 Punkte von maximal 330 erreichbaren Punkten erzielt werden.

Jedem Schüler werden die in den sechs Leistungskursen der Kurshalbjahre 12/I, 12/II, und 13/I erreichten Punkte in doppelter Wertung, die im Kurshalbjahr 13/II erreichten Punkte in einfacher Wertung angerechnet. Unter den Leistungskursen der Kurshalbjahre 12/I, 12/II und 13/I dürfen höchstens zwei Kurse mit weniger als fünf Punkten (einfache Wertung) sein. Insgesamt müssen mindestens 70 Punkte von maximal 210 erreichbaren Punkten erzielt werden.

Die Abiturprüfung mit zentraler Aufgabenstellung bildet den Abschluss der gymnasialen Oberstufe und findet in der zweiten Hälfte der Jahrgangsstufe 13 statt. Jeder Schüler wird in den ersten drei Prüfungsfächern schriftlich, im vierten Prüfungsfach mündlich geprüft. Darüber hinaus kann ein Schüler in seinen schriftlich geprüften Fächern zusätzlich mündlich geprüft werden, wenn er das selbst beantragt oder wenn der Vorsitzende des Prüfungsausschusses dies aufgrund gravierender Abweichungen von den bisherigen Leistungen bestimmt.

Des Weiteren kann er eine besondere Lernleistung in den Abiturprüfungsbereich einbringen, die in den Kursen 12/II und 13/I zu erstellen ist. Eine besondere Lernleistung kann eine Jahresarbeit oder die Aufarbeitung eines Wettbewerbsbeitrages oder einer aus einem Projekt oder Praktikum abgeleiteten Problemstellung sein.

In die Abrechnung des Abiturprüfungsbereiches werden einbezogen:

- die Punkte aus den Prüfungsleistungen in den vier Fächern der Abiturprüfung in vierfacher Wertung; bei Einbringung einer besonderen Lernleistung in dreifacher Wertung, da das Ergebnis von Beleg und Kolloquium der besonderen Lernleistung vierfach eingebracht wird;

- die Punkte aus den Kursen 13/II in den vier Prüfungsfächern in einfacher Wertung.

In den vier Prüfungsfächern müssen zusammen mindestens 100 Punkte von maximal 300 erreichbaren Punkten erzielt werden. Dabei müssen in zwei Prüfungsfächern, darunter einem Leistungsfach, mindestens je fünf Punkte in einfacher Wertung erreicht werden.

Die Punktzahl der Gesamtqualifikation ergibt sich aus der Addition der in den drei Teilbereichen (Grundkurs-, Leistungskurs- und Abiturprüfungsbereich) erzielten Punkte. Maximal sind 840 Punkte erreichbar. Bei weniger als 280 Punkten wird die Allgemeine Hochschulreife nicht zuerkannt. Aus der Gesamtpunktzahl wird die Abiturdurchschnittsnote ermittelt. Die Allgemeine Hochschulreife wird zuerkannt, wenn die Mindestpunktzahl für die Gesamtqualifikation erreicht ist und die einzelnen Bedingungen im Grundkurs-, Leistungskurs- und Abiturprüfungsbereich erfüllt sind. Jeder Schüler, der die Allgemeine Hochschulreife erreicht hat, erhält ein Zeugnis, das die Leistungen in den Jahrgangsstufen 12 und 13 sowie in der Abiturprüfung und die erreichte Abiturdurchschnittsnote ausweist. Das Zeugnis der Allgemeinen Hochschulreife berechtigt zum Studium an jeder Hochschule oder Universität der Bundesrepublik Deutschland.

Die Noten der am Ende der Klassenstufe 11 abgeschlossenen Fächer werden in das Zeugnis aufgenommen, gehen jedoch nicht in die Abiturdurchschnittsnote ein. Über das Nichterreichen der Allgemeinen Hochschulreife erhält der Schüler eine schriftliche Mitteilung der Schulleitung. Diese enthält den Hinweis, ob eine Wiederholung nach weiterem Schulbesuch möglich ist. Die Verweildauer am Beruflichen Gymnasium beträgt in der Regel mindestens drei, höchstens vier Jahre. Sie kann nur um den für die Wiederholung einer nicht bestandenen Abiturprüfung erforderlichen Mindestzeitraum von einem Jahr überschritten werden. Schüler, die ohne die Allgemeine Hochschulreife aus dem Beruflichen Gymnasium ausscheiden, erhalten ein Abgangszeugnis.

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